BFH: Abfindungszahlung als Entschädigung – außerordentliche Einkünfte
Kategorie: Steuern | 11. Juli 2018
Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Zuge der (einvernehmlichen) Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, sind tatsächliche Feststellungen zu der Frage, ob der Arbeitnehmer dabei unter tatsächlichem Druck stand, regelmäßig entbehrlich. Dies entschied der BFH (Az. IX R 16/17).
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Quelle: www.datev.de