BFH: Abfindungszahlung als Entschädigung – außerordentliche Einkünfte

Kategorie: Steuern | 11. Juli 2018

Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Zuge der (einvernehmlichen) Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, sind tatsächliche Feststellungen zu der Frage, ob der Arbeitnehmer dabei unter tatsächlichem Druck stand, regelmäßig entbehrlich. Dies entschied der BFH (Az. IX R 16/17).

Weitere Informationen: BFH: Abfindungszahlung als Entschädigung – außerordentliche Einkünfte

Quelle: www.datev.de

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