BFH: Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen

Kategorie: Steuern | 16. August 2017

Eine abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO kommt nicht bereits dann in Betracht, wenn sich außergewöhnliche Belastungen im Veranlagungszeitraum der Verausgabung nicht in vollem Umfang steuermindernd ausgewirkt haben. Das entschied der BFH (Az. VI R 36/15).

Weitere Informationen: BFH: Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bundeskabinett beschließt Rentenanpassung 2025 . . .

Das Bundeskabinett hat am 30. April 2025 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im April 2025 voraussichtlich +2,1 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im April 2025 voraussichtlich +2,1 . . . ... [weiterlesen]

Archiv