BFH: Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen

Kategorie: Steuern | 16. August 2017

Eine abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO kommt nicht bereits dann in Betracht, wenn sich außergewöhnliche Belastungen im Veranlagungszeitraum der Verausgabung nicht in vollem Umfang steuermindernd ausgewirkt haben. Das entschied der BFH (Az. VI R 36/15).

Weitere Informationen: BFH: Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Weniger Unternehmen beklagen Fachkräftemangel . . .

Der Fachkräftemangel in deutschen Unternehmen hat sich deutlich abgeschwächt, liegt . . . ... [weiterlesen]

DStV zum Koalitionsvertrag: Arbeitstage- und Pendlerpauschale . . .

Steuervereinfachung durch Typisierung, Vereinfachungen und Pauschalierungen: dafür wollen sich die . . . ... [weiterlesen]

Archiv