BFH: Änderung der Schenkungsteuerfestsetzung für den Vorerwerb kein rückwirkendes Ereignis

Kategorie: Steuern | 30. August 2017

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Änderung eines Schenkungsteuerbescheids für einen Vorerwerb i. S. des § 14 ErbStG a. F. ein rückwirkendes Ereignis im Hinblick auf die Steuerfestsetzung des bestandskräftigen Steuerbescheids für den Nacherwerb darstellt (Az. II R 45/15).

Weitere Informationen: BFH: Änderung der Schenkungsteuerfestsetzung für den Vorerwerb kein rückwirkendes Ereignis

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Sicherungsverfügung für Dachfläche in Pirmasens rechtmäßig . . . ...

Das VG Neustadt hat die Klage gegen eine bauaufsichtliche Sicherungsverfügung . . . ... [weiterlesen]

Guidelines zur KI-Definition (AI Act) veröffentlicht . . .

Die EU-Kommission hat am 06.02.2025 Leitlinien veröffentlicht, die das Ziel . . . ... [weiterlesen]

Archiv