BFH: Allgemeinpolitische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften

Kategorie: Steuern | 9. August 2017

Der BFH entschied, dass sich eine wegen Förderung des Umweltschutzes gemeinnützige Körperschaft mit allgemeinpolitischen Themen befassen darf, wenn sie parteipolitisch neutral bleibt, sie sich dabei an ihre satzungsmäßigen Ziele hält und die von der Körperschaft vertretenen Auffassungen objektiv und sachlich fundiert sind (Az. X R 13/15).

Weitere Informationen: BFH: Allgemeinpolitische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften

Quelle: www.datev.de

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