BFH: Anrechnung von nicht im EU-Ausland beantragten Familienleistungen auf deutsches Kindergeld

Kategorie: Steuern und Recht | 29. April 2021

Der BFH entschied, dass der Anspruch auf Kindergeld nach deutschem Recht auch dann in Höhe des Anspruchs auf vergleichbare Familienleistungen im EU-Ausland zu mindern sein kann, wenn der im Ausland erwerbstätige Kindergeldberechtige die dort vorgesehenen Leistungen nicht beantragt hat (Az. III R 73/18).

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Quelle: www.datev.de

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