BFH: Anspruchsvorrang des am Monatsanfang Kindergeldberechtigten

Kategorie: Steuern und Recht | 7. März 2024

Wie der BFH entschied, bestimmt sich die Frage, welcher von mehreren in demselben Monat kindergeldberechtigten Personen der vorrangige Anspruch zusteht, danach, wer zu Beginn des fraglichen Monats die Voraussetzungen einer vorrangigen Kindergeldberechtigung erfüllt (Az. III R 5/23).

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Quelle: www.datev.de

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