BFH: Aufbau eines Strukturvertriebes nicht steuerfrei gem. § 4 Nr. 11 UStG

Kategorie: Steuern | 4. Oktober 2017

Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob die Vergütung als Versicherungsmakler unter die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 11 UStG fällt und ob monatliche Betriebseinnahmen, mit denen abgetretene Versicherungen bedient werden mussten, durchlaufende Posten im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG darstellen (Az. V R 19/16).

Weitere Informationen: BFH: Aufbau eines Strukturvertriebes nicht steuerfrei gem. § 4 Nr. 11 UStG

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler . . .

Das LG München I hat über die Klage der FC . . . ... [weiterlesen]

Zweiter Bericht zur Anwendung der DSGVO . . .

Die EU-Kommission hat am 25.07.2024 ihren zweiten Bericht zur Anwendung . . . ... [weiterlesen]

Archiv