BFH: Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses macht Sachpfändung rechtswidrig

Kategorie: Steuern | 19. Dezember 2019

Wird eine Durchsuchungsanordnung aufgehoben, hat das Finanzgericht die Rechtswidrigkeit der im Rahmen der Durchsuchung durchgeführten Sachpfändung auf Antrag festzustellen. Die Entscheidung des BFH stärkt die Rechte der von Vollstreckungsmaßnahmen betroffenen Schuldner (Az. VII R 6/18).

Weitere Informationen: BFH: Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses macht Sachpfändung rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

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