BFH: Aufhebung eines FG-Urteils gegen den falschen Beklagten

Kategorie: Steuern und Recht | 9. März 2023

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob § 37 Abs. 2 AO anwendbar ist, wenn Kapitalertragsteuer für tatsächlich nicht erzielte Kapitalerträge abgeführt wurde (Az. VIII R 33/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anwaltliches eEB erbringt Vollbeweis für Zustellungszeitpunkt . . .

Versendet ein Anwalt ein eEB ans Gericht, muss er sehr . . . ... [weiterlesen]

Badeunfall durch Wasserrutsche mit schweren gesundheitlichen . . . ...

Haften das Schwimmbad und die Hersteller einer Wasserrutsche für gesundheitliche . . . ... [weiterlesen]

Archiv