BFH: Aufhebung eines FG-Urteils gegen den falschen Beklagten
Kategorie: Steuern und Recht | 9. März 2023
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob § 37 Abs. 2 AO anwendbar ist, wenn Kapitalertragsteuer für tatsächlich nicht erzielte Kapitalerträge abgeführt wurde (Az. VIII R 33/20).
Quelle: www.datev.de