BFH: Auflösung von Unterschiedsbeträgen bei Ausscheiden eines Gesellschafters

Kategorie: Steuern | 13. Februar 2020

Der BFH hatte zu entscheiden, ob auf einen Kommanditisten einer Schifffahrtsgesellschaft entfallende Unterschiedsbeträge auf den übernehmenden Gesellschafter übergehen, wenn der Kommanditanteil nach § 6 Abs. 3 EStG unentgeltlich übertragen oder nach § 24 UmwStG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine andere Personengesellschaft eingebracht wird (Az. IV R 28/19).

Weitere Informationen: BFH: Auflösung von Unterschiedsbeträgen bei Ausscheiden eines Gesellschafters

Quelle: www.datev.de

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