BFH: Aussetzungszinsen bei übereinstimmender Erledigungserklärung

Kategorie: Steuern | 8. November 2017

Eine Anfechtungsklage ist im Falle der übereinstimmenden Erledigungserklärung auch dann mit Eingang der zweiten Erledigungserklärung oder mit Eintritt der Fiktion des § 138 Abs. 3 FGO endgültig erfolglos, wenn der angefochtene Bescheid später auf Grundlage einer tatsächlichen Verständigung geändert wird. So der BFH (Az. I R 38/15).

Weitere Informationen: BFH: Aussetzungszinsen bei übereinstimmender Erledigungserklärung

Quelle: www.datev.de

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