BFH: Auswirkung einer Fiskalerbschaft auf einen Duldungsbescheid
Kategorie: Steuern und Recht | 16. Mai 2024
Im Falle einer Fiskalerbschaft bewirkt der Akzessorietätsgrundsatz des § 2 AnfG jedoch nicht, dass das Anfechtungsrecht erlischt und der Duldungsanspruch untergeht. Die Steuerschuld gilt in diesem Fall als fortbestehend. So der BFH (Az. VII R 57/20).
Quelle: www.datev.de