BFH: Beachtung des Internationalen Privatrechts auch im Steuerrecht
Kategorie: Steuern | 21. Februar 2018
Gerichte dürfen Verträge, die ausländischem Recht unterliegen, nicht nach deutschem Recht auslegen. Sie müssen daher nicht nur die ausländischen Rechtsnormen, sondern auch deren Anwendung in der Rechtspraxis ermitteln und haben hierfür ggf. einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Das entschied der BFH (Az. IV R 23/14).
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Quelle: www.datev.de