BFH: Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer – Zufluss von Tantiemen bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses

Kategorie: Steuern | 27. August 2020

Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob auch bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses der vertragsgemäße Fälligkeitszeitpunkt für den Zufluss der Tantieme beim beherrschenden Gesellschafter maßgeblich ist und ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verlustrücktrag für die Berechnung der Tantieme vorzunehmen ist (Az. VI R 44/17).

Weitere Informationen: BFH: Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer – Zufluss von Tantiemen bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Vorabentscheidungsersuchen des BFH an den EuGH: . . . ...

Der BFH hat dem EuGH mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der . . . ... [weiterlesen]

Archiv