BFH: Betrieb eines Blockheizkraftwerks durch Wohnungseigentümergemeinschaft

Kategorie: Steuern | 9. Januar 2019

Eine WEG kann beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks, mit dem Strom an einen außenstehenden Abnehmer geliefert wird, selbst gewerblich tätig sein. Daher begründet sie selbst ertragsteuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft, für die das erforderliche Feststellungsverfahren durchzuführen ist, wie der BFH entschieden hat (Az. IV R 6/16).

Weitere Informationen: BFH: Betrieb eines Blockheizkraftwerks durch Wohnungseigentümergemeinschaft

Quelle: www.datev.de

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