BFH: Betriebsnahe Kindergärten und Gemeinnützigkeit
Kategorie: Steuern und Recht | 18. August 2022
Eine Kinderbetreuungseinrichtung ist nicht gemeinnützig tätig, wenn sie sich bei der Platzvergabe vorrangig an den Belegungspräferenzen ihrer Vertragspartner orientiert. So entschied der BFH zur steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit (Az. V R 1/20).
Quelle: www.datev.de