BFH: Betriebsstätte/feste Einrichtung im Dienstleistungsbereich

Kategorie: Steuern und Recht | 17. August 2023

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Schließfach und ein Spind, die einem als Subunternehmer mit der Wartung von Flugzeugen befassten Ingenieur zur Aufbewahrung der von ihm zu stellenden Werkzeuge zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung stehen, eine feste Einrichtung i. S. v. Art. XI Abs. 1 Satz 1 DBA-Großbritannien 1964/1970 bzw. eine Betriebsstätte i. S. v. Art. 5 DBA-Großbritannien 2010 sind (Az. I R 47/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Ausstellung von Rechnungen – Angabe von . . . ...

Das BMF gibt die Änderung des UStAE vom 1. Oktober . . . ... [weiterlesen]

Deutsche Wirtschaft stagniert 2025 – Investitionskrise . . . ...

Schwache Industrie, rückläufige Investitionen und eine getrübte Außenwirtschaft: Die deutsche . . . ... [weiterlesen]

Archiv