BFH: Betrugsschaden als Werbungskosten

Kategorie: Steuern | 28. Juni 2017

Wer einem betrügerischen Grundstücksmakler Bargeld in der Annahme übergibt, der Makler werde damit den Kaufpreis für ein bebautes Grundstück bezahlen, kann den Verlust bei den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Dies setzt nach dem Urteil des BFH allerdings voraus, dass er bei Hingabe des Geldes zum Erwerb und zur Vermietung des Grundstücks entschlossen war (Az. IX R 24/16).

Weitere Informationen: BFH: Betrugsschaden als Werbungskosten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Verspätete Reinigung einer Ferienwohnung als Kündigungsgrund . . .

Das LG Flensburg entschied, dass ein Mieter einer Ferienwohnung, welche . . . ... [weiterlesen]

Handelspartner USA: 20 % der Exporte . . . ...

Die Bedeutung der USA als wichtigster Abnehmer von Exporten aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv