BFH: Dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung

Kategorie: Steuern | 19. März 2020

Der BFH hatte zu entscheiden, ob für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der negative Kaufpreis der Gebäude (marode Gebäude) oder der Wert der Nutzungsüberlassung der Gebäude nebst dem Wert für eingeräumte Geh- und Fahrtrechte heranzuziehen ist (Az. II R 37/18).

Weitere Informationen: BFH: Dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung

Quelle: www.datev.de

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