BFH: Differenzbesteuerung beim "Ausschlachten" von Gebrauchtfahrzeugen

Kategorie: Steuern | 5. Juli 2017

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Veräußerung von Gegenständen, die durch das Zerlegen komplexerer Gebrauchtgegenstände gewonnen wurden, mangels Identität von erworbenen und veräußerten Gegenständen der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG unterliegt (Az. V R 37/15).

Weitere Informationen: BFH: Differenzbesteuerung beim "Ausschlachten" von Gebrauchtfahrzeugen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Zur Rückausnahme des § 8d Abs. . . . ...

Die Rückausnahme des § 8d Abs. 1 Satz 2 Nr. . . . ... [weiterlesen]

GfK Nachhaltigkeitsindex weiter im Aufwind . . .

Nachhaltiger Konsum nimmt wieder zu: Das zeigen die aktuellen Daten . . . ... [weiterlesen]

Archiv