BFH: Eine tatsächlich nicht erbrachte Überführungsleistung führt nicht zu einem nach § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG zu bewertenden Vorteil

Kategorie: Steuern | 26. März 2020

Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Endpreis i. S. des § 8 Abs. 3 EStG auch ersparte Nebenkosten umfasst (Az. VI R 31/17).

Weitere Informationen: BFH: Eine tatsächlich nicht erbrachte Überführungsleistung führt nicht zu einem nach § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG zu bewertenden Vorteil

Quelle: www.datev.de

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