BFH: Eingeschränkte Abfärbewirkung bei Beteiligungseinkünften einer Personengesellschaft

Kategorie: Steuern | 1. August 2019

Einkünfte einer Personengesellschaft aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen werden aufgrund zusätzlicher gewerblicher Beteiligungseinkünfte bei der Einkommensteuer in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert, unterliegen aber nicht der Gewerbesteuer. So entschied der BFH (Az. IV R 30/16).

Weitere Informationen: BFH: Eingeschränkte Abfärbewirkung bei Beteiligungseinkünften einer Personengesellschaft

Quelle: www.datev.de

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