BFH: Eingeschränkte Abfärbewirkung bei Beteiligungseinkünften einer Personengesellschaft
Kategorie: Steuern | 1. August 2019
Einkünfte einer Personengesellschaft aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen werden aufgrund zusätzlicher gewerblicher Beteiligungseinkünfte bei der Einkommensteuer in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert, unterliegen aber nicht der Gewerbesteuer. So entschied der BFH (Az. IV R 30/16).
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Quelle: www.datev.de