BFH: Einkünfte aus Leistungen – "Break Fee"

Kategorie: Steuern | 11. Juli 2018

Hat der Leistende nicht die Möglichkeit, durch seine Leistung das Entstehen des Anspruchs auf die Leistung des Vertragspartners positiv zu beeinflussen, genügt die Annahme der Leistung der Gegenseite nicht, um den fehlenden besteuerungsrelevanten Veranlassungszusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung herzustellen. Dies entschied der BFH (Az. IX R 18/17).

Weitere Informationen: BFH: Einkünfte aus Leistungen – "Break Fee"

Quelle: www.datev.de

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