BFH: Erstmalige Erklärung zur optionalen Vollverschonung von Betriebsvermögen im Rahmen eines Änderungsbescheids
Kategorie: Steuern und Recht | 2. Mai 2025
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Antrag auf die sog. Optionsverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG in der am 21.03.2013 geltenden Fassung unter Berücksichtigung der zuvor eingetretenen partiellen Bestandskraft noch wirksam gestellt werden kann (Az. II R 44/21).
Quelle: www.datev.de