BFH: Ertragszuschuss als organschaftliche Mehrabführung i. S. von § 27 Abs. 6 Satz 1 KStG

Kategorie: Steuern | 26. Juli 2017

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein gewährter Ertragszuschuss als verdeckte Einlage in der Steuerbilanz zu erfassen oder außerbilanziell zu korrigieren ist und ob in der Folge eine organschaftliche Mehrabführung vorliegt (Az. I R 67/15).

Weitere Informationen: BFH: Ertragszuschuss als organschaftliche Mehrabführung i. S. von § 27 Abs. 6 Satz 1 KStG

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Geplanter Neubau eines Mehrfamilienhauses beeinträchtigt denkmalgeschütztes . . . ...

Das VG Göttingen hat einer Klage stattgegeben, mit der sich . . . ... [weiterlesen]

Experten rechnen mit anhaltend hoher Inflation . . . ...

Wirtschaftsexpertinnen und -experten aus aller Welt erwarten nur einen leichten . . . ... [weiterlesen]

Archiv