BFH: Fahrschulunterricht ist nicht umsatzsteuerfrei
Kategorie: Steuern | 16. August 2019
Fahrunterricht in einer Fahrschule zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B und C1 (Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg) ist nicht umsatzsteuerfrei. Dies entschied der BFH (Az. V R 7/19).
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Quelle: www.datev.de