BFH: Feststellung der Ausgangslohnsumme und der Zahl der Beschäftigten für Zwecke der Schenkungsteuer

Kategorie: Steuern | 28. November 2018

Die Feststellung der Ausgangslohnsumme und die Feststellung der Anzahl der Beschäftigten i. S. des § 13a Abs. 1a Satz 1 ErbStG sind zwei getrennte Feststellungen, die jeweils eigenständig einer Überprüfung im Einspruchs- und Klageverfahren zugänglich sind. Dies entschied der BFH (Az. II R 57/15).

Weitere Informationen: BFH: Feststellung der Ausgangslohnsumme und der Zahl der Beschäftigten für Zwecke der Schenkungsteuer

Quelle: www.datev.de

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