BFH: Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss

Kategorie: Steuern | 4. Juni 2018

Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn und deshalb erst in der Auszahlungsphase zu versteuern. Wie der BFH entschied, gilt dies entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung auch für Fremd-Geschäftsführer einer GmbH (Az. VI R 17/16).

Weitere Informationen: BFH: Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss

Quelle: www.datev.de

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