BFH: Gestaltungsmissbrauch bei einer Grundstücksübertragung im Umlegungsverfahren
Kategorie: Steuern und Recht | 8. Mai 2025
Der BFH hatte zu klären, ob der Erwerb von Grundstücken im Rahmen eines Umlegungsverfahrens gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG in der bis zum 28.12.2020 geltenden Fassung auch von der Grunderwerbsteuer befreit ist, wenn u. a. Ausgleichszahlungen geleistet wurden (Az. II R 14/22).
Quelle: www.datev.de