BFH: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten für Messestandflächen

Kategorie: Steuern und Recht | 23. Juni 2022

Entgelte für Messestandflächen, die ein Unternehmen zu Ausstellungszwecken anmietet, unterliegen nur dann der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, wenn die Messestandfläche bei unterstelltem Eigentum des ausstellenden Unternehmens zu dessen Anlagevermögen gehören würde. Dies hat der BFH entschieden (Az. III R 14/21).

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Quelle: www.datev.de

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