BFH: Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns II

Kategorie: Steuern | 27. Februar 2020

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob der Einbringungsgewinn II gemäß § 22 Abs. 2 UmwStG 2006 dann nicht der Gewerbesteuer unterliegt, wenn die Einbringung der GmbH-Anteile zum gemeinen Wert nicht gewerbesteuerpflichtig gewesen wäre (Az. I R 13/18).

Weitere Informationen: BFH: Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns II

Quelle: www.datev.de

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