BFH: Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt

Kategorie: Steuern | 20. September 2017

Auch ein gewerblicher Grundstückshandel setzt Gewinnerzielungsabsicht voraus. Die Gewinnerzielungsabsicht kann nachträglich entfallen. Liegt kein gewerblicher Grundstückshandel vor, ist kein Verlust aus gewerblichem Grundstückshandel zu berücksichtigen. So entschied der BFH (Az. X R 6/15).

Weitere Informationen: BFH: Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt

Quelle: www.datev.de

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