BFH: Grundsatz der Akzessorietät für die Nachforderung von Kapitalertragsteuer
Kategorie: Steuern | 3. Januar 2018
Wird der Entrichtungsschuldner von Kapitalertragsteuer im Wege des Nachforderungsbescheids in Anspruch genommen, ist wegen des materiell-rechtlichen Haftungscharakters des Nachforderungsanspruchs der Grundsatz der Akzessorietät der Entrichtungsschuld zur zugrundeliegenden Kapitalertragsteuerschuld des Gläubigers der Kapitalerträge zu beachten. So entschied der BFH (Az. VIII R 59/14).
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Quelle: www.datev.de