BFH: HmbSpVStG mit höherrangigem Recht vereinbar

Kategorie: Steuern | 27. Juni 2018

Der BFH entschied, dass das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz jedenfalls für Besteuerungszeiträume bis Juli 2012 sowohl mit dem GG als auch mit Unionsrecht vereinbar war (Az. II R 21/15).

Weitere Informationen: BFH: HmbSpVStG mit höherrangigem Recht vereinbar

Quelle: www.datev.de

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