BFH: Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei nachträglichem Verzicht auf Steuerfreiheit nach § 9 UStG

Kategorie: Steuern | 29. August 2018

Der BFH hatte zu entscheiden, ob das FA durch das insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 InsO dann nicht gehindert ist, rückständige Steuerforderungen gegen einen Erstattungsanspruch des Schuldners aufzurechnen, wenn die Forderung dem Kern nach vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet, aber noch nicht geltend gemacht war (Az. VII R 19/16).

Weitere Informationen: BFH: Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei nachträglichem Verzicht auf Steuerfreiheit nach § 9 UStG

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Verbraucherinsolvenz: Insolvenzgericht muss potenzielle Missbräuchlichkeit von . . . ...

Das Insolvenzgericht muss die potenzielle Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln im Rahmen . . . ... [weiterlesen]

BFH: Werterhöhung von Anteilen an einer . . . ...

Der BFH hat den Beschluss des FG Nürnberg aufgehoben, da . . . ... [weiterlesen]

Archiv