BFH: Kapitalertragsteuer bei dauerdefizitärer kommunaler Eigengesellschaft

Kategorie: Steuern | 22. Mai 2019

Bei einer Gebietskörperschaft, die mehrheitlich an einer Verlustkapitalgesellschaft beteiligt ist, entsteht keine Kapitalertragsteuer für verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA), die sich aus einem begünstigten Dauerverlustgeschäft ergeben, wenn sie die Dauerverluste wirtschaftlich trägt. So entschied der BFH (Az. VIII R 44/15).

Weitere Informationen: BFH: Kapitalertragsteuer bei dauerdefizitärer kommunaler Eigengesellschaft

Quelle: www.datev.de

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