BFH: Kein Abzug anteiliger Vorsteuern aus der Errichtung eines Verwaltungsgebäudes einer Lotsenbrüderschaft beim Seelotsen

Kategorie: Steuern | 30. August 2017

Der BFH hatte zu entscheiden, ob den Seelotsen aus Rechnungen an die Lotsenbrüderschaft für Leistungen, die gegenüber der Lotsenbrüderschaft erbracht worden sind (Investitionskosten) und denen schuldrechtliche Vereinbarungen der Lotsenbrüderschaft zugrunde gelegen haben, der Vorsteuerabzug zusteht (Az. XI R 40/14).

Weitere Informationen: BFH: Kein Abzug anteiliger Vorsteuern aus der Errichtung eines Verwaltungsgebäudes einer Lotsenbrüderschaft beim Seelotsen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Sicherungsverfügung für Dachfläche in Pirmasens rechtmäßig . . . ...

Das VG Neustadt hat die Klage gegen eine bauaufsichtliche Sicherungsverfügung . . . ... [weiterlesen]

Guidelines zur KI-Definition (AI Act) veröffentlicht . . .

Die EU-Kommission hat am 06.02.2025 Leitlinien veröffentlicht, die das Ziel . . . ... [weiterlesen]

Archiv