BFH: Kein Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten für ausschüttungsgleiche Erträge

Kategorie: Steuern | 26. Juli 2017

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein Kreditinstitut bei Teilwertabschreibungen auf Anteile an einem Spezialsondervermögen, die dem Umlaufvermögen zugeordnet waren, die als zugeflossen geltenden ausschüttungsgleichen Erträge gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 KAGG als nachträgliche Anschaffungskosten der Fondsanteile ansetzen kann (Az. I R 73/15).

Weitere Informationen: BFH: Kein Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten für ausschüttungsgleiche Erträge

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler . . .

Das LG München I hat über die Klage der FC . . . ... [weiterlesen]

Zweiter Bericht zur Anwendung der DSGVO . . .

Die EU-Kommission hat am 25.07.2024 ihren zweiten Bericht zur Anwendung . . . ... [weiterlesen]

Archiv