BFH: Kein Ermessen bei der Neufestsetzung oder Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 EStG

Kategorie: Steuern | 11. Juli 2018

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 70 Abs. 3 Satz 1 EStG eine Ermessensnorm darstellt, die es den Familienkassen aufgibt, bei der Entscheidung über Aufhebungen oder Änderungen von Kindergeldfestsetzungen ein Ermessen auszuüben oder lässt § 70 Abs. 3 Satz 1 EStG lediglich eine gebundene Entscheidung zu, die die Familienkassen bei Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen zu einer Aufhebung oder Änderung von Kindergeldfestsetzungen verpflichtet (Az. III R 14/17).

Weitere Informationen: BFH: Kein Ermessen bei der Neufestsetzung oder Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 EStG

Quelle: www.datev.de

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