BFH: Kein Rückgängigmachen eines zu Lasten des Gesamtvermögens einer Personengesellschaft gebildeten Investitionsabzugsbetrags bei späterer Investition im Sonderbetriebsvermögen

Kategorie: Steuern | 21. Februar 2018

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gebildeter Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen ist, wenn die Investition tatsächlich nicht im Gesamthandsvermögen der Gesellschaft, sondern im Sonderbetriebsvermögen eines ihrer Gesellschafter erfolgt ist (Az. VI R 44/16).

Weitere Informationen: BFH: Kein Rückgängigmachen eines zu Lasten des Gesamtvermögens einer Personengesellschaft gebildeten Investitionsabzugsbetrags bei späterer Investition im Sonderbetriebsvermögen

Quelle: www.datev.de

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