BFH: Kein Verlustausgleich bei echten (ungedeckten) Daytrading-Geschäften

Kategorie: Steuern | 27. Juni 2018

Verluste aus sog. echten (ungedeckten) Daytrading-Geschäften mit Devisen mindern nicht die körperschaftsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage. Dies entschied der BFH (Az. I R 60/16).

Weitere Informationen: BFH: Kein Verlustausgleich bei echten (ungedeckten) Daytrading-Geschäften

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BStBK veröffentlicht Berufsstatistik 2024 . . .

Zum 1. Januar 2025 waren deutschlandweit 104.845 Mitglieder bei den . . . ... [weiterlesen]

Anlagevermittler durfte auf lange Anwaltsrecherche vertrauen . . .

Ein Anlagevermittler darf auf die Rechtsauskunft eines Fachanwalts für Bank- . . . ... [weiterlesen]

Archiv