BFH: Kein Verlustausgleich bei negativem Kapitalkonto in Folge der Aufstellung einer negativen Ergänzungsbilanz

Kategorie: Steuern | 12. Juli 2017

Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG dahingehend einschränkend auszulegen ist, dass einem Kommanditisten, der seine Einlage durch Einbringung einer 100 %-Beteiligung an einer anderen Personengesellschaft geleistet hat und dessen Kapitalkonto von Anfang an negativ war, weil die durch den Teilwertansatz der eingebrachten Wirtschaftsgüter aufgedeckten stillen Reserven in einer negativen Ergänzungsbilanz für den Einbringenden neutralisiert wurden, im Jahr der Einbringung ein Verlustausgleich in Höhe seiner nominellen Kommanditeinlage zusteht (Az. IV R 36/14).

Weitere Informationen: BFH: Kein Verlustausgleich bei negativem Kapitalkonto in Folge der Aufstellung einer negativen Ergänzungsbilanz

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bundeskabinett beschließt Rentenanpassung 2025 . . .

Das Bundeskabinett hat am 30. April 2025 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im April 2025 voraussichtlich +2,1 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im April 2025 voraussichtlich +2,1 . . . ... [weiterlesen]

Archiv