BFH: Kein Verlustausgleich mit Kirchensteuer-Erstattungsüberhang
Kategorie: Steuern | 25. Juli 2019
Ein Erstattungsüberhang aus zurückgezahlter Kirchensteuer kann nicht mit Verlustvorträgen ausgeglichen werden und ist daher als Einkommen zu versteuern, wie der BFH entschieden hat (Az. IX R 34/17)
Weitere Informationen: BFH: Kein Verlustausgleich mit Kirchensteuer-Erstattungsüberhang
Quelle: www.datev.de