BFH: Kein Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung
Kategorie: Steuern und Recht | 12. Januar 2023
Der Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung des Unternehmers ist nach § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG ausgeschlossen, soweit es sich bei den hierfür aufgewendeten Beträgen um unverzichtbare Aufwendungen für die private Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 EStG handelt. So der BFH (Az. XI R 3/22).
Quelle: www.datev.de