BFH: Keine begünstigte Handwerkerleistung bei Baukostenzuschuss für öffentliche Mischwasserleitung

Kategorie: Steuern | 13. Juni 2018

Steuerpflichtige sind nicht berechtigt, bei der Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies entschied der BFH (Az. VI R 18/16).

Weitere Informationen: BFH: Keine begünstigte Handwerkerleistung bei Baukostenzuschuss für öffentliche Mischwasserleitung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Ferienwohnung kann eine erste Tätigkeitsstätte bei . . . ...

das Finanzgericht Münster entschieden, dass eine Ferienwohnung eine erste Tätigkeitsstätte . . . ... [weiterlesen]

Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung . . . ...

Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind nicht als außergewöhnliche Belastungen . . . ... [weiterlesen]

Archiv