BFH: Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG

Kategorie: Steuern | 5. Dezember 2018

Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob eine zum Zeitpunkt des Erlasses eines Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto fehlende Steuerbescheinigung über eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage zu einer kapitalertragsteuerpflichtigen Leistung führt und ob die Regelungen des § 27 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 KStG 2002 i. d. F. des SEStEG mit dem Grundgesetz vereinbar sind (Az. I R 30/16).

Weitere Informationen: BFH: Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG

Quelle: www.datev.de

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