BFH: Keine Kostenerstattung im Einspruchsverfahren wegen Hinterziehungszinsen
Kategorie: Steuern und Recht | 18. November 2021
Der BFH entschied, dass es bei einem erfolgreichen Einspruch gegen Hinterziehungszinsen auch im Kindergeldverfahren keine Kostenerstattung gibt (Az. III R 18/21).
Quelle: www.datev.de