BFH: Keine Lieferung von dezentral verbrauchtem Strom
Kategorie: Steuern und Recht | 13. April 2023
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine umsatzsteuerliche Lieferung von selbst erzeugtem und verbrauchten Strom an einen Stromnetzbetreiber vorliegt, wenn der Betreiber einer Kraft-Wärme-Koppelungsanlage diesen Strom in Gänze selbst braucht (Az. XI R 18/21).
Quelle: www.datev.de