BFH: Keine Rückstellung für künftige Zusatzbeiträge zur Handelskammer

Kategorie: Steuern | 21. Juni 2017

Der Inhaber eines Handwerksbetriebs kann keine Rückstellung für seine künftig zu erwartenden Zusatzbeiträge zur Handwerkskammer bilden. Dies gilt lt. BFH auch dann, wenn diese in der Vergangenheit jeweils nach dem Gewerbeertrag bereits abgelaufener Wirtschaftsjahre berechnet worden sind und eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Zusatzbeiträge auch künftig in der geltend gemachten Höhe entstehen und er hierfür in Anspruch genommen werden wird (Az. X R 30/15).

Weitere Informationen: BFH: Keine Rückstellung für künftige Zusatzbeiträge zur Handelskammer

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Stellungnahme: Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss – Meldepflichten . . . ...

Die WPK hat erneut Kritik am Wachstumschancengesetz vorgetragen. Dies betrifft . . . ... [weiterlesen]

BaFin: Lagebericht im Fokus der Bilanzkontrolle . . .

Die BaFin teilte am 04.12.2023 mit, dass sie im Rahmen . . . ... [weiterlesen]

Archiv